Praxis für Naturheilkunde
Schweigepflicht, Datenschutz
Das Vertrauensverhältnis zu Ihnen hat für mich höchste Bedeutung. Daher behandle ich alle Informationen, die ich von Ihnen bekomme, grundsätzlich vertraulich. Das gilt auch gegenüber Ihren Familienangehörigen, es sei denn, Sie entbinden mich schriftlich von meiner Schweigepflicht. Bei minderjährigen Jugendlichen erfolgt eine Entscheidung von Fall zu Fall.
Ebenso wichtig ist es mir, dass alle Ihre persönlichen Daten sicher bei mir aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Von daher nutze ich – außer zu Terminabsprachen – keine Internet-basierten Kommunikations- und Speichermedien (e-Mail, WhatsApp, Cloud, Mobil-Telefon), auch nicht zur Übermittlung von Laborergebnissen.
Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefon) sowie personenbezogene sensible Gesundheitsdaten (Anamnese, Befunderhebung, Diagnose, Behandlungsdaten und –Inhalte) werden von mir in einer Papierakte (Karteikarte) aufbewahrt. Zur Erstellung von Rechnungen werden diese Daten teilweise in ein Software-Abrechnungsprogramm für Heilpraktiker übernommen. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an externe Abrechnungsstellen erfolgt nicht. Rechnungen mit persönlichen Daten werden dem Steuerberater und dem Finanzamt zur Kenntnis gegeben. Sofern therapeutisch erforderlich, können persönliche Daten an ein externes Labor weitergegeben werden.
Darüber hinaus sollten Sie um folgende gesetzliche Regelungen wissen: Alle Heilpraktiker sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle persönlichen und medizinischen Details ihrer Patienten verpflichtet. Darauf müssen sich alle Patienten verlassen können.
Dabei unterliegen Heilpraktiker (anders als Ärzte) nicht der Schweigepflicht nach dem Strafgesetzbuch, sondern der Schweigepflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das bedeutet konkret: im Rahmen eines Strafprozesses müssen Heilpraktiker auch über Patientengeheimnisse Auskunft geben, ohne dass sie sich strafbar machen. Das bedeutet außerdem, dass Heilpraktiker verpflichtet sind, sich selbstbelastende Geständnisse eines Patienten, sowie geplante und noch nicht begangene Straftaten anzuzeigen.
Im Rahmen eines Zivilprozesses dürfen Heilpraktiker sich aber auf ihre Schweigepflicht berufen (§ 383 ZPO), es sei denn, ein Patient hat ihn hiervon entbunden.
Auch die Beantwortung von Anfragen seitens Ihrer Krankenversicherung bedarf Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung.
Praxis für Naturheilkunde und GesundheitsInformation
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04159 Leipzig
Telefon 0341 – 22 70 11 20
Mobil 0176 – 23 67 89 42
Behandlungstermine
nur nach telefonischer Vereinbarung
Hausbesuche
sind gern möglich
Notruf-Nummern Leipzig:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Giftnotrufzentrale: 0361 – 730 730
Kinder- und Jugendnotdienst:
0341 – 4120920
Krankentransport: 0341 – 19 222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (bundesweit): 116 117
Polizei: 110
Spezialisierungen, Therapien
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